Schon vor Jahren wurde das Alter von Dortmunds Stürmer Youssoufa Moukoko angezweifelt. Das war auch Ende November 2022 in einem Artikel des NachrichtenmagazinsDer Spiegelder Fall. Moukoko ging dagegen gerichtlich vor. Das Landgericht Frankfurt kam nun jedoch zu dem Urteil, dass durchaus darüber berichtet werden darf, dass Zweifel am Alter des 18-Jährigen bestehen.
"Alles, was den Verdacht eines möglicherweise falschen Alters oder der Herkunft betrifft, durfte und darfDer Spiegelgrundsätzlich äußern. Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung", sagte Dr. Isabel Jahn, die Sprecherin des Landgerichts, denRuhr Nachrichten.
Die Begründung des Gerichts: Moukoko ist als Nationalspieler eine Person von öffentlichem Interesse, daher treten seine Persönlichkeitsrechte zurück. Auch basiere die Berichterstattung auf "ausreichend Indizien". Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Moukoko kann also noch in Berufung gehen. Er muss jedoch 70 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
Gegenüber derBildsagte Moukokos Presseanwältin Verena Haisch: "Das Landgericht Frankfurt am Main hat demSpiegelzentrale Aussagen über unseren Mandanten untersagt. Das ist ein Erfolg und ein klares Signal an die Medien. Soweit das Gericht die Verbreitung von Gerüchten für zulässig erachtet hat, prüfen wir bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung."
Hintergrund, weshalb nicht zum ersten Mal über Moukokos Alter berichtet wird, ist ein Scan eines Papiers, das ein vier Jahre früheres Geburtsdatum bescheinigt. Demnach wäre Moukoko 22 Jahre alt. "Wir haben keinerlei Grund, an den Worten unseres Spielers Youssoufa Moukoko zu zweifeln", sagte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke derBild.