Warst Du schon einmal mitten im Kampf um den Ball im Strafraum Deiner Mannschaft, hast die Kugel zum Keeper gepasst und Dir gewünscht, Dein Torwart würde den Ball einfach aufheben, um jede Gefahr zu vermeiden - anstatt ihn mit den Füßen zu spielen?
Die Rückpassregel verhindert das. Hier Ihr alles, was Ihr über diese Regel wissen müsst, warum sie eingeführt wurde, welche Strafen sie vorsieht und mehr.
Was ist die Rückpassregel?
Die Rückpassregel besagt, dass ein Torhüter den Ball nicht anfassen darf wenn er ihm von einem Mitspieler zugespielt wurde - wie in Regel 12, Abschnitt 2 der Statuten festgelegt ist.
Torhüter dürfen Bälle in ihrem Strafraum aufnehmen, aber nicht, wenn ihnen der Ball absichtlich von einem Mitspieler zugespielt wurde. Stattdessen müssen die Torhüter den Ball mit dem Fuß spielen.
Die Spieler dürfen den Ball zu ihrem Torwart zurück köpfen oder den Ball mit einem anderen Körperteil als dem Fuß zu ihrem Torhüter zurückspielen.
Obwohl die Regel als "Rückpassregel" bezeichnet wird besagen die Regeln nicht, dass der Pass vom Mitspieler zum Torwart rückwärts erfolgen muss um als Vergehen zu gelten - der Torwart darf den Ball weder in die eine noch in die andere Richtung (zum Tor hin oder vom Tor weg) mit den Händen berühren.
Die Rückpassregel wurde erstmals 1992 eingeführt, um Zeitschinderei und destruktives Spiel zu verhindern, das das Tempo und die Dynamik eines Spiels beeinträchtigt.
Sie wurde als direkte Reaktion auf die Weltmeisterschaft 1990 eingeführt. Diese hatte den den Ruf, langsam und träge zu sein, da viele Verteidiger den Ball einfach zu ihren Torhütern zurückspielten um im Ballbesitz zu bleiben.
Die Regel wurde 1997 erweitert und dahingehend aktualisiert, dass Torhüter den Ball nicht mehr aufnehmen dürfen wenn sie einen Einwurf eines Mitspielers abfangen.
Wie wird ein Rückpass bestraft?
Unerlaubte Rückpässe werden mit einem indirekten Freistoß am Ort des Geschehens geahndet.
Wurde der Rückpass innerhalb des Sechzehnmeterraums begangen, wird der Freistoß an der Stelle des Sechzehnmeterraums ausgeführt, an der das Vergehen begangen wurde.