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Elfmeterpfiff bei Bremen vs. Bayern: DFB gibt Fehlentscheidung zu

DFB-Videochef Jochen Drees hält die umstrittene Strafstoßentscheidung im Halbfinale des DFB-Pokals zwischen Werder Bremen und Bayern München (2:3) "für nicht korrekt". Das sagte Drees, Projektleiter für den Bereich Video-Assistent beim Deutschen Fußball-Bund, am Donnerstag bei dfb.de. Zudem kritisierte er den Austausch zwischen Schiedsrichter Daniel Siebert und dem Video-Assistenten in Köln.

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Die Kommunikation sei "nicht gut abgelaufen", sagte Drees. Siebert hatte sich die Szene, bei der Bayerns Kingsley Coman wenige Minuten vor Schluss durch einen leichten Schubser von Theodor Gebre Selassie im Strafraum zu Fall gekommen war, nicht selbst angeschaut. Drees hätte sich ein On-Field-Review gewünscht.

Der Elfmeter, den Robert Lewandowski zum Finaleinzug der Bayern verwandelte, hatte hitzige Diskussionen ausgelöst. Bremens Kapitän Max Kruse bezeichnete den Pfiff als "lächerlich". Laut Drees habe es Aspekte gegeben, "die auf fachlicher Ebene gegen einen Strafstoß sprechen", allerdings auch einen Aspekt, "der für ein strafstoßwürdiges Vergehen spricht".

Die Stellungnahme von Dr. Jochen Drees im Wortlaut:

"Wir erwarten zwar, dass der Video-Assistent eine fachliche Einschätzung vornimmt, ob eine Situation in einem klar strafbaren oder nicht strafbaren Bereich liegt. Und ob eine falsche Wahrnehmung des Schiedsrichters vorliegt. Ist einer der Faktoren aus Sicht des Video-Assistenten offensichtlich der Fall, muss es aber unbedingt zu einem On-Field-Review kommen, damit der Schiedsrichter auf der Grundlage der Videobilder in der Review-Area diese Beurteilung eigenständig vornehmen und anschließend eine Entscheidung treffen kann. Im DFB-Pokalhalbfinale zwischen dem SV Werder Bremen und dem FC Bayern München ist dies in der 78. Spielminute leider nicht der Fall gewesen, da die Kommunikation zwischen dem Schiedsrichter und dem Video-Assistenten nicht gut abgelaufen ist. Einerseits gibt es Aspekte, die auf fachlicher Ebene gegen einen Strafstoß sprechen. Andererseits gibt es allerdings auch einen Aspekt, der für einen strafstoßwürdiges Vergehen spricht. Aus schiedsrichterfachlicher Sicht halten wir die Strafstoßentscheidung für nicht korrekt"

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