Im EM-Spielort Nizza ist eine Kellnerin zu Boden geschlagen und im Gesicht verletzt worden, weil sie Gästen während des Fastenmonats Ramadan alkoholische Getränke servierte. Ein Gericht in der Mittelmeermetropole verurteilte dafür einen Tunesier zu einer achtmonatigen Haftstrafe, anschließend darf sich der strenggläubige Muslim drei Jahre lang nicht mehr in Frankreich aufhalten.
Der 32-Jährige muss überdies eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen. Seine Anwältin erklärte vor Gericht, es habe sich lediglich um einen kulturellen Konflikt gehandelt, ihr Mandant sei kein radikalisierter Islamist.

