Bei einem Transfer eines Spielers, der noch bei seinem Klub unter Vertrag steht, wird eine Ablösesumme fällig - so viel ist im Fußball klar. Und der Klub, bei dem der Kicker unter Vertrag genommen wird, bezahlt dann auch sein Gehalt.
Etwas komplizierter wird die Sache jedoch, wenn es sich nicht um einen fixen Transfer, sondern nur um ein Leihgeschäft handelt: Dann nämlich kann eine Leihgebühr fällig werden - muss sie aber nicht. Und wer zahlt dann das Gehalt des Spielers? Weiterhin sein Klub oder nun der Verein, der ihn ausgeliehen hat?
GOAL liefert Euch die Antworten auf diese Fragen.
Welcher Verein bezahlt das Gehalt des Spielers bei einer Leihe?
Wie so oft im Fußball ist auch das Thema, welcher Klub das Gehalt eines Leihspielers zahlt, Verhandlungssache. Nicht nur über Ablösesummen und Leihgebühren streiten und feilschen die Klubs bei Transfers, auch das Gehalt des Spielers bei einem vorübergehenden Abschied von seinem Verein ist eine Sache, die oft, gerne und lange diskutiert wird.
Denn der Leihvertrag ist ein neuer, eigenständiger Vertrag, der zwischen den beiden Klubs ausgehandelt wird - wobei natürlich beide Seiten daran interessiert sind, so wenig wie möglich vom Gehalt des Kickers zu übernehmen.
Bayern München lieh beispielweise für die zwei Spielzeiten von 2017 bis 2019 den Kolumbianer James Rodríguez von Real Madrid aus. Nach Angaben von Forbes verdiente der WM-Star von 2014 zuvor rund 12,5 Millionen Euro pro Jahr bei den Königlichen. Mit dem FC Bayern einigte er sich laut Football Leaks dann auf ein Nettogehalt in Höhe von sechs Millionen Euro. Damit übernahm der FCB also einen Großteil des Salärs des Offensivspielers.