"Nicolò Fagioli wird mit einer zwölfmonatigen Sperre, von der fünf Monate in alternative Verordnungen umgewandelt werden, und einer Geldstrafe von 12.500 Euro bestraft.
Was die alternativen Verordnungen betrifft, so muss Fagioli an einem mindestens sechsmonatigen Therapieplan und an einem Zyklus von mindestens zehn öffentlichen Sitzungen teilnehmen, die innerhalb von fünf Monaten bei Amateursportverbänden, föderalen territorialen Zentren, Zentren für die Genesung von der Spielsucht und in jedem Fall gemäß den von der FIGC vorgeschlagenen Indikationen und dem Programm abzuhalten sind", hieß es in einer Mitteilung des italienischen Fußballverbands FIGC.