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Bundesliga: Was passiert bei Spielabbruch? Wertung, Wiederholung, restliche Spielzeit

Die Fan-Proteste in der Bundesliga gegen den geplanten Investoreneinstieg sorgen für zahlreiche Spielunterbrechungen und Verzögerungen, die Nerven bei Spielern, Schiedsrichtern und sicherlich auch einigen Anhängern liegen blank.

Zu einem Spielabbruch, welcher immer das letzte Szenario ist, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind, kam es bislang aber noch nicht. Doch was würde nach einem Spielabbruch passieren?

GOAL erklärt Euch in diesem Artikel, was bei einem Spielabbruch in der Bundesliga passiert. Was ist mit der restlichen Spielzeit? Wie wird das Spiel gewertet, gibt es eine Wiederholung?

  • Fan-Proteste in der Bundesliga: Wann kommt es zum Spielabbruch?

    Wann wird ein Spiel aufgrund von Fan-Protesten unterbrochen, wann wird es abgebrochen? Dies ist aktuell klar in einem Vier-Punkte-Plan geregelt. Fliegen Gegenstände auf das Spielfeld, wird die Partie unterbrochen. Ist dies nach Wiederanpfiff erneut der Fall, wird erneut unterbrochen.

    Gleichzeitig wird per Stadiondurchsage vor einem Abbruch gewarnt. Kann die Partie abermals nicht fortgesetzt werden, verlassen die Mannschaften das Feld. Ist eine Fortsetzung danach immer noch nicht möglich, würde als vierter Punkt der Spielabbruch folgen.

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    Fan-Proteste in der Bundesliga: Die Folgen eines Spielabbruchs

    Ist der Vier-Punkte-Plan abgearbeitet, kann der Schiedsrichter das Spiel abbrechen und die Fans müssen nach Hause. Die Folgen eines Spielabbruchs sind grundsätzlich aber unterschiedlich, denn es kommt immer auf den Grund der Spielabbruchs und vor allem auf den Schuldigen an.

    Dies ist in §18 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB klar geregelt, wobei es in Absatz 4 dazu heißt: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen."

    "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet. Dies gilt entsprechend, wenn eine Tochtergesellschaft beteiligt ist."

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