Es wäre ein sinnvoller Gesichtsverlust: Kommentar zu einer möglichen Weiterbeschäftigung von Thomas Tuchel beim FC Bayern München

Um einen möglichen Gesichtsverlust des FC Bayern München ging es vor einigen Wochen schon einmal, und zwar als Julian Nagelsmann (zur Erinnerung: Kandidat 2 von 5) intensiv als neuer (alter) Trainer gehandelt wurde. Nur etwa ein Jahr, nachdem er ziemlich würdelos und vorschnell aus München verjagt worden war. Nagelsmann entschied sich aber letztlich für eine Vertragsverlängerung beim DFB.

Der FC Bayern darf sich glücklich schätzen, dass ihm diese Option erspart geblieben ist. Einerseits hätte sich der zweifellos herausragende Trainer in den kommenden Wochen kaum um den dringend benötigten Kader-Umbruch kümmern können, weil so eine Heim-EM mit der deutschen Nationalmannschaft ja doch ein eher arbeitszeitfüllendes Projekt darstellt. Andererseits hätte eine Rückkehr Nagelsmanns für den Klub ein kaum darstellbares finanzielles Fiasko bedeutet.

Vor dem Interesse an Nagelsmann hatte bereits Xabi Alonso abgesagt, seitdem scheiterten Verpflichtungen von Ralf Rangnick und Oliver Glasner. Somit sind die Münchner bei Kandidat Nummer 5 angekommen, dem aktuellen Trainer. Zufälle gibt es! Aber mei, halt auch nicht unbegrenzt viele Trainer. Auch eine Weiterbeschäftigung Tuchels würde für die Bosse einen Gesichtsverlust bedeuten, vermutlich sogar einen noch größeren als eine Rückkehr Nagelsmanns. Gleichzeitig wäre es aber ein sinnvollerer und billigerer Gesichtsverlust. Stand jetzt ist Tuchel der beste verfügbare Kandidat.

Tuchel hat Zeit und einen Vertrag bis 2025 und seit der Trennungs-Verkündung im Februar zudem fachliche Klasse und Charakter nachgewiesen. Trotz der aus seiner Sicht schwierigen (und schwer zu akzeptierenden) Situation coachte er seine angeschlagene Mannschaft akribisch beinahe ins Champions-League-Finale. Laut Süddeutscher Zeitung stehen 80 Prozent der Spieler hinter Tuchel. Die Kapitäne Manuel Neuer und Thomas Müller sowie Torjäger Harry Kane sollen sich explizit für eine Weiterbeschäftigung ausgesprochen haben.