"Einigkeit und Recht und Freiheit" ist eine der bekanntesten Nationalhymnen der Welt. Das mag zu einem guten Teil auch an den Erfolgen der Nationalmannschaft in den vergangenen Jahrzehnten liegen, weshalb die Hymne bei großen Spielen sehr oft weltweit gehört wurde.
Auch bei der anstehenden WM 2022 in Katar wird "Einigkeit und Recht und Freiheit" vor jedem Spiel des DFB-Teams zu hören sein. Für die Spieler und die Fans im Stadion und an den TV-Geräten heißt es dann wieder, kräftig mitzusingen.
In der Vergangenheit wurden einige Nationalspieler des Öfteren kritisiert, da sie die Hymne nicht mitsangen. Das hat sich in den letzten Jahren, auch als ein Zeichen der Geschlossenheit, geändert.
Hier erfahrt Ihr alles Wissenswerte rund um die deutsche Nationalhymne: den kompletten Liedtext im Original, die Entstehung und den Komponisten der Melodie.
Deutsche Nationalhymne: Text, Strophen
Die aktuelle Version der deutschen Nationalhymne wird erst seit dem Jahr 1991 gesungen. Es handelt sich um die dritte Strophe des Gedichts "Das Lied der Deutschen". Verfasst wurde der Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf Helgoland im Jahr 1841.
"Einigkeit und Recht und Freiheit": Der Liedtext der deutschen Nationalhymne
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
(die beiden letzten Zeilen 2x)
Deutschland, Nationalhymne: Entstehung, Komponist, Melodie von "Einigkeit und Recht und Freiheit"
Die Melodie stammt aus dem Lied "Gott erhalte Franz, den Kaiser" von Joseph Haydn. Der Österreicher komponierte das Lied 1796/1797 zu Ehren des römisch-deutschen Kaisers Franz II.
Deutschland hat erst seit dem Jahr 1922 eine offizielle Nationalhymne. Vor 100 Jahren bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert alle drei Strophen des Gedichts "Das Lied der Deutschen" zur Nationalhymne. In der Zeit der Nationalsozialisten wurde nur die erste Strophe gespielt und anschließend das Horst-Wessel-Lied angestimmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das öffentliche Singen der Hymne zunächst untersagt.
Erst Bundeskanzler Konrad Adenauer führte die Hymne wieder ein, setzte sich jedoch dafür ein, dass bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe gespielt wird. Nach der Wiedervereinigung legten 1991 schließlich Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker die dritte Strophe als Nationalhymne fest.
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