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Roter Stern Leipzig: Spielabsage wegen Nazi-Verdacht
Darf einem Spieler, dem eine rechtsradikale Gesinnung nachgesagt wird, der Zugang zu einer Sportanlage und somit die Teilnahme an einem Spiel verweigert werden? Ja, sagen die Verantwortlichen des Roten Stern Leipzigs. Nein, sagt Präsident des Leipziger Fußballverbands. Der Fall wird nun ein Sportgericht beschäftigen.
„Wir wähnen uns im Recht“
Die Leipziger begründen ihr Vorgehen mit einem in der Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten“ veröffentlichten Zehn-Punkte-Plan der UEFA, der fordert, dass im Fußball aktiv gegen Neonazis vorzugehen ist. „Wir haben die Angaben konsequent umgesetzt. Möglicherweise haben wir jetzt ein Fass ohne Boden aufgemacht, aber wir wähnen uns im Recht“, wird Bormann in dem Bericht weiter zitiert.
„Wir empfinden den Ausschluss als Diskriminierung“
Oschatz-Vorstandsmitglied Helmut Hennig entgegnet: „Wir empfinden den Ausschluss von Tom W. als Diskriminierung und deshalb hat sich die Mannschaft entschieden, nicht ohne ihn zu spielen. Es geht doch um den Sport, nicht um Politik. Tom spielt seit dem Kindesalter in unserem Verein, ist sozusagen ein Urgestein und wir haben mit dem Jungen nie schlechte Erfahrungen gemacht. Er trainiert regelmäßig und ordentlich. Soweit uns bekannt ist, liegt auch polizeilich nichts gegen ihn vor.“
„Wir haben das anwaltlich prüfen lassen“
Die Leipziger hatten die Gäste vor dem Spiel aufgefordert, Tom W. nicht bei dem Spiel antreten zu lassen. Hennig meinte hierzu: „Wir haben derzeit so wenig Spieler zur Verfügung, dass es einfach unmöglich war, Tom zu Hause zu lassen. Außerdem ist er ein sehr wichtiger Mann für uns und wir können im Abstiegskampf nicht auf ihn verzichten.“ Der Präsident des Leipziger Fußballverbands, Rainer Hertle, sieht die Leipziger im Unrecht: „Ein aktiver Spieler kann zwar von einem Spiel als Zuschauer ausgeschlossen werden, nicht jedoch als Spieler“ Bormann hingegen betont: „Wir haben das anwaltlich prüfen lassen und konnten keine Klausel finden, die besagt, dass Spieler von diesen Maßnahmen ausgeschlossen sind.“ Der Fall wird nun vor einem Sportgericht verhandelt.
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